8. An der Schwelle einer neuen Zeitrechnung

8.1 Neue Dimensionen oder ein Blick voraus

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten kommt es im Brandschutzwesen zu einer grundlegenden Wandlung. Nicht nur, daß die fortschreitende Technisierung und Motorisierung unser ganzes Leben umgestaltet und den Feuerwehren neue Löschmöglichkeiten schafft, auch die zu schützenden Objekte ändern sich. Erinnert werden soll hier nur an die Lagerung von Treibstoffen, Heizöl, Flüssiggas und Chemikalien und deren Transport auf unseren Straßen sowie die zunehmende Elektrifizierung. Dies alles bringt neue Gefahren mit sich, denen man mit Wasser allein nicht begegnen kann. Der Einsatz von chemischen Löschmitteln wird erforderlich. Die Ablösung von Menschenkraft durch Motorkraft ergibt sich zwangsläufig.

 

Die schnellere Alarmierung durch Funk, die schnelleren Einsatzmöglichkeiten mit modernen Löschfahrzeugen, die Bekämpfung von Bränden mit leistungsfähigeren Feuerlöschpumpen und der Einsatz von verbessertem Schlauchmaterial trägt heute mit dazu bei, größere Katastrophen zu verhindern.

 

Aber auch der Wechsel bei den Gefahrenschwerpunkten, der fließende Übergang von der eigentlichen Brandbekämpfung zu technischen Hilfeleistungen, sind Merkmale einer hoch­technisierten Zeit, worüber in der chronologischen Abfolge an anderer Stelle noch die Rede sein wird.

8.2 Das neue Brandschutzgesetz

Am 9. Mai 1951 verabschiedet der Hessische Landtag das längst fällige neue Brandschutzgesetz. Den Freiwilligen Feuerwehren wird demzufolge u.a. die vollständige Selbstverwaltung eingeräumt.

 

In Anpassung an die grundlegende Wandlung, die sich seit 1945 auf diesem Gebiet vollzogen und ihren Ausdruck vor allem in der Loslösung des Feuerschutzes von der Polizei gefunden hat, bestimmt § 1 den Brandschutz ausdrücklich als eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde (Pflichtaufgabe). In § 2 ist zum  Ausdruck gebracht worden, daß Gegenstand der gesetzlichen Verpflichtung nicht nur die Bekämpfung von Bränden und die Rettung von Menschen und Gütern aus Feuersgefahr ist, sondern auch die Brandverhütung und die Katastrophenhilfe.

Die Gemeinden werden verpflichtet, die für die Feuerwehren erforderliche Ausrüstung zu beschaffen und zu unterhalten sowie die durch die Feuerwehren entstehenden persönlichen und sächlichen Kosten zu tragen. Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Dienstbekleidung, insbesondere Schutz­beklei­dung, und die Kosten für die Ausbildung. Weil aber diese Aufwendungen die Finanzkraft der Kommunen überfordern, leistet das Land Hessen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer in vollem Umfang Beihilfen an die Gemeinden für die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung und für Ausbildungszwecke.

In Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen gibt sich die FFW Schlitz 1952 eine neue Satzung.

8.3 Beschaffung und Ausbildung

Vor Ort steht die Beschaffung von weiteren Schlauchmaterialien im Vordergrund. Hierzu zählt auch die Anschaffung von zwei fahrbaren, eisenbereiften Schlauchhaspeln, wodurch ein wesentlich schnellerer Aufbau von längeren Schlauchstrecken gewährleistet ist.

 

1951 wird ein gebrauchtes „Kreislaufgerät“ (Preßluftatmer) zum Preis von 50,-- DM erworben; der Erwerb eines fabrikneuen Zweitgerätes kann erst im Jahr 1955 erfolgen.

In „Eigenregie“ wird ein sogenanntes „KLG“ (Kleinlöschgerät) „gebaut“. Dieses aus einem luftbereiften Fahrradanhänger bestehende Gerät wird mit Handfeuerlöschern (Pulverlöscher) bestückt und bei Entstehungs- bzw. Kleinbränden eingesetzt.

 

Weiter erfolgt eine Umstellung bei der Uniformierung: Anstelle der blauen schweren Wolltuchröcke tritt ein leichter „Zwirn“ und neue Dienstmützen. Die Einsatzbekleidung, bisher noch aus den braunen „Brandröcken“ und dem schwarzen Lederhelm bestehend, wird durch einen blauen Baumwolloverall, Gummistiefel und einen Schutzhelm aus Stahl mit Nackenschutz ersetzt. Was die Ausbildung der Wehrmänner betrifft, so ist eine rege Beteiligung an Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule in KASSEL zu verzeichnen. Im Vordergrund stehen Grundlehrgänge (Ausbildung nach den Richtlinien „Die Gruppe“), gefolgt von Maschinistenlehrgängen und die sogenannte Unterführerausbildung.

 

Vor Ort werden schwerpunktmäßig „Langewegeübungen“ durchgeführt, vor allem mit den Wehren des Schlitzerlandes, die nun zum größten Teil über eigene Motorspritzen verfügen. Der Aufbau von längeren Schlauchstrecken mit zwischengeschalteten Verstärkerpumpen dient in erster Linie der Schulung von Maschinisten.

Schauübung anläßlich der 105-Jahrfeier der FFW-Schlitz (16./17. Mai 1953):

Paradeaufstellung in der Hainbuche. Ihre Ehrenbezeugung erweisen (von links) Ohrtsbrandmeister Heinrich BECKER, Bezirksverbandsvorsitzender PFAFF und Kreisbrandinspektor SANDMANN, Lauterbach.

Der Übungsablauf findet im Bereich Marktplatz/Hainbuche statt. Auch die alte Saug- und Druckspritze ist noch voll einsatzfähig.

Nach der Übung: Der Hessische Innenminister ZINNKANN im Gespräch mit der Feuerwehrführung.

8.4 Stationen - Daten - Ereignisse

1952 gelingt Ortsbrandmeister BECKER - ein Freund „schneidiger“ Marsch­musik - die Neugründung einer Feuerwehrkapelle. Die aus 23 Musikern bestehende Formation steht unter der Leitung von Kapellmeister Richard HLIZA und hat ihren ersten Auftritt am 21. Februar 1953 zur Jahreshauptversammlung.

 

1954 erfolgt dann die Gründung des Spielmanns- und Fanfarenzuges, ausgebildet und geführt von dem bereits 74-jährigen Wilhelm  PRÜTZ (vgl. Kap. 15).

 

Im Mai 1953 wird der Kreisfeuerwehrtag in Schlitz durchgeführt. Anlaß ist das 105-jährige Bestehen der Schlitzer Feuerwehr. Das Fest nimmt einen glanzvollen Verlauf. Es beteiligen sich der Gesangverein „Harmonisches Kränzchen“, die Turnerfrauen und die Turnerjugend der TSG Slitisa sowie die Harmonikagruppe unter der Leitung von Lehrer Hans DEIBEL. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Feuerwehrkapelle. Als Ehrengäste sind anwesend: Innenminister Heinrich ZINNKANN, Landrat Christoph Bernhard SCHÜCKING, der Bezirksverbandsvorsitzende Philipp PFAFF,  Kreisbrandinspektor Georg SANDMANN und Bürger­meister Wilhelm REIN­HARDT.

Eine große Schauübung auf dem Marktplatz und ein Festzug durch die Straßen der Stadt runden das Programm ab.

Die unzureichende Unterbringung der Löschgeräte bereitet der Wehrführung große Sorgen. Jeder Winkel ist ausgenutzt und wie es heißt, sind die Geräte nur „inein­andergeschachtelt“ unterzubringen. Außerdem lagern - wie wir bereits wissen - diverse Gerätschaften noch an anderer Stelle. Das Vorhaben eines An- oder Umbaus des Spritzenhauses mit Schlauchtrocken­turm wird erwogen und wieder aufgegeben. Für einen Neubau steht kein geeignetes Baugelände zur Verfügung. Man muß also weiterhin aus den bestehenden Unzulänglichkeiten „das Beste machen“, daran führt zunächst kein Weg vorbei.

8.5 Die Führerschaft der Wehr

Die Wehr Schlitz besteht Anfang 1953 aus 120 aktiven Wehrmännern, 23 Musikern und 218 passiven Mitgliedern. Nachdem der stellvertretende Ortsbrandmeister Wilhelm REINHARDT II. wegen beruflicher Überlastung dieses Amt abgibt und als Zugführer den III. Zug übernimmt, wird - auch wegen der Erweiterung des Geräteparks - folgende Führungsmannschaft gebildet:

Ortsbrandmeister:

HBM

Heinrich BECKER

Stellvertreter:

OBM

Christian KARN

Adjutant:

BM

Fritz MERTZ

Rechner:

OBM

Christian KARN

Geschäftsführer:

LM

Fritz BECKER II.

 

 

 

Gerätewart:

OLM

Heinrich DECHER

Maschinenwart:

OLM

Georg HAAK (zugleich der Maschinist 1. Motorspritze)

 

 

 

I. Zug:

BM

Hans HAINER

1. Motorspritze :

OLM

Valentin SCHMIDT

 

OFM

Hans TRIER

1. Schlauchhaspel:

LM

Erich WAGNER

 

OFM

Valentin HEIL

 

 

 

II. Zug

BM

Heinrich WAGNER

2. Spritze:

OLM

Fritz BECKER II.

 

OFM

Wilhelm WAHL

Maschinist:

OFM

Heinrich ECKHARDT II.

 

 

 

2. Schlauchhaspel:

LM

Heinrich ECKHARDT I.

 

OFM

Valentin LACHMANN

mechanische Leiter:

LM

Friedrich METZENDORF

 

OFM

Heinrich HANSEL

Schlauchwagen:

LM

Christian SCHMIDT

 

OFM

Ernst HORNUNG

 

 

 

III. Zug:

BM

Wilhelm REINHARDT II.

1. Spritze:

OLM

Christian GNISS

 

OFM

Heinrich RAABE

KLG (Kleinlöschger.):

LM

Karl HAINER

 

OFM

Heinrich HEIL I.

2. Spritze:

LM

Fritz WIEGAND

 

OFM

Leonhard DICKERT

1. Hydrant:

LM

Adam KIMPEL

 

OFM

Ludwig BOHNACKER

2. Hydrant:

LM

Kurt WAHL

 

OFM

Konrad MEYREISS

R- und A-Trupp

LM

Heinrich KALBFLEISCH

 Anmerkung:

OFM   = Oberfeuerwehrmann      BM            = Brandmeister

LM      = Löschmeister                  OBM         = Oberbrandmeister

OLM   = Oberlöschmeister           HBM         = Hauptbrandmeister

"Das Schlitzer Gefängnis brennt": Dachstuhlbrand am 15. Oktober 1954; noch ist die Holzleiter (Baujahr 1927) unentbehrlich.

8.6 Krönung einer Laufbahn und das erste Ehrenmitglied der Wehr

Heinrich BECKER, der im Mai 1954 sein 20-jähriges Ortsbrandmeisterjubiläum feiern kann, hat inzwischen auch als Kreisabschnittsführer im Schlitzerland - vor allem wegen seines kameradschaftlichen Auftretens und seiner mehr beratenden als anordnenden Führungsweise - viele Freunde gewonnen.

 

Am 1. Juli 1954 wird Ortsbrandmeister BECKER in Anerkennung seiner Leistungen im Brandschutzwesen zum Kreisbrandinspektor gewählt. Eine hohe Auszeichnung für ihn und die Schlitzer Wehr. Gleichzeitig wird ihm das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz II. Klasse verliehen. Eine weitere Ehrung erfolgt im August d.J. mit der Überreichung der Ehrennadel für 40-jährige Dienstzeit. Fünf Jahre später, im Januar 1959, wird er dann mit der höchsten Auszeichnung die die Feuerwehr zu vergeben hat, dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz I. Klasse in Gold ausgezeichnet.

 

 

Nach der Ernennung von Ortsbrandmeister BECKER zum Kreisbrandinspektor wird zu seinem Nachfolger als Kreisabschnittsführer Oberbrandmeister Fritz MERTZ gewählt.

 

Zum ersten Ehrenmitglied der Wehr wird 1955, der nach 40-jähriger Dienstzeit ausscheidende stellvertretende Ortsbrandmeister Christian KARN ernannt. Oberbrandmeister KARN war während dieser Zeit 14 Jahre als Rechner und gleichzeitig auch als Schriftführer (bis 1952) tätig.

 

Neuer stellvertretender Ortsbrandmeister wird wieder Oberbrandmeister Wilhelm REINHARDT II. Das Amt des Schriftführers hat bereits 1952 Löschmeister und Geschäftsführer Fritz BECKER II. übernommen. Zum Rechner wird Oberfeuerwehrmann Hans KUMPF gewählt.

8.7 Die Wehr erhält ihr 1. Löschfahrzeug

Im Hinblick auf die Ausweitung des Aufgabenbereiches der Feuerwehren stellt die Wehrführung im November 1954 Antrag auf Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 16), der im Magistrat der Stadt eine breite Mehrheit findet, zumal durch dieses Fahrzeug auch die Brandbekämpfung mit Schaumlöschmittel möglich ist.

 

Die Übernahme des Löschfahrzeuges ist für die Wehr ein großes Ereignis und dementsprechend gestaltet sich auch die Empfangszeremonie: Das am 23. Dezember 1955 ausgelieferte Fahrzeug wird am Stadtrand (Im Grund) in Empfang genommen und durch den Spielmannszug mit Marschmusik in die Stadt und auf den Marktplatz geleitet, wo Bürgermeister Wilhelm REINHARDT das TLF 16 der Wehr übergibt.

Die offizielle Indienststellung erfolgt am 14. Januar 1956 im Rahmen einer Feierstunde im Saalbau GUNTRUM, in Anwesenheit aller Wehrführer des Schlitzerlandes, unter den Klängen des Spielmannszuges und der Feuerwehrkapelle.

1956: Der Alarmzug und das erste Löschfahrzeug (TLF 16).
Von links nach rechts, Otto OTTERBEIN, Fritz BECKER, Hans FEICK I., Hans IHLE, Werner KARN, Valentin HEIL, Hans KUMPF, Hans PAUL, Heinz BERNSTEIN, Heinrich ECKHARDT, Rudi STEIN, Fritz SCHMIDT, Fritz KUMPF, Georg HAAK, und Zugführer Hans HAINER.

Untergebracht wird das Löschfahrzeug - wir erinnern uns an die „Spritzenhausmisere“ - in der zur Garage umfunktionierten ehemaligen Schmiede des Karl EISENBACH, Im Grund 4. Im Jahr 1959 - nachdem der neue Besitzer  Heinrich KRUPPERT Eigenbedarf angemeldet hat - findet es
seine Bleibe in einer Garage des Bauunternehmers GUNTRUM, Bleichenstraße 8. Die Kosten des Tanklöschfahrzeuges betragen 54.470 DM. Der von der Stadt aufzuwendende Anteil in Höhe von 20.000 DM bedeutet zu dieser Zeit eine erhebliche Belastung des städtischen Haushaltes. Neben den erbetenen Zuschüssen der Industrie  und der gräflichen Verwaltung muß ein Darlehen aufgenommen werden, dessen Rückzahlungszeitraum etwa der Nutzungsdauer des Fahrzeuges entspricht.

 

Zum Zugführer des neuen Löschzuges (Alarmzug) wird Oberbrandmeister Hans HAINER berufen, der aber 1958 aus gesundheitlichen Gründen aus der Wehr ausscheidet und zum Ehrenmitglied der Wehr ernannt wird. An seiner Stelle übernimmt Oberbrandmeister Fritz BECKER II. den Alarmzug.

 

Als Dank für das große Engagement im Brandschutz der Stadt wird Bürgermeister  REINHARDT anläßlich der offiziellen Übergabe des Tank­lösch­fahrzeuges ebenfalls zum Ehrenmitglied der Wehr ernannt.

 

Nachdem nun das TLF den Brandschutz im gesamten Schlitzerland erheblich verbessert und die alten Handspritzen nicht mehr benötigt werden, sollen die kleine Druckspritze und die 4-rädrige Saug- und Druckspritze verkauft und der Erlös für die Beschaffung von weiterem Ausrüstungsmaterial verwendet werden. Eine gummibereifte Anhängeschlauchhaspel ist bereits beantragt.

8.8 Großbrand in der Ottoburg

Als am 24. Februar 1955 gegen 21 Uhr der Heulton der Feuersirenen die abendliche Stille durchschneidet, entwickelt sich in der Ottoburg ein gefährlicher Dachstuhlbrand.

Die Wehr sieht sich vor eine außerordentlich schwere Aufgabe gestellt. Sie rückt dem Brand, der in dem zu Abstellräumen ausgebauten 40 m langen Dachstuhl reichlich Nahrung findet, energisch zu Leibe und legt ca. 500 m B- und 300 m C - Schläuche aus. Das Wasser wird teilweise aus den Eis­teichen der gräflichen Brauerei an der Hainbuche heraufgepumpt und aus dem Sengelbach in der Günthergasse entnommen. Wegen der starken Rauchentwicklung und der Dunkelheit haben es die Wehrmänner schwer an den Brandherd heranzukommen. Das Feuer, das durch den herrschenden eisigen Ostwind angeschürt, schnell um sich greift, wird mit drei C-Rohren  von innen und zwei C-Rohren über die mechanische Leiter bekämpft; außerdem mit zwei weiteren C-Rohren aus den Fenstern der im 1. Stock gelegenen Wohnung des angrenzenden Wohnhauses Hindenburgstraße 26.

 

Die Werksfeuerwehr der Fa. GG. LANGHEINRICH beginnt mit der Brandbekämpfung von der Ringmauerseite; kann aber wegen der Höhe des Gebäudes erst etwas ausrichten, nachdem sie über das Ottoburger Türmchen zum Innenangriff übergehen kann.

Nach etwa einer Stunde ist der Brand lokalisiert. Der entstandene Brand- und Wasserschaden wird auf 180.000 DM beziffert. Davon entfallen 100.000 DM auf Gebäudeschaden, die restlichen 80.000 DM auf Inventarschäden.

Sechs Familien verlieren ihre ganze Habe. Den Brand, durch den neun Familien obdachlos werden, hat ein Schüler verursacht, der auf dem Dachboden Holz holen wollte und infolge der herrschenden Dunkelheit „ein Blatt Papier“ angezündet hat, um besser sehen zu können. Das glimmende Papier will der Knabe ausgetreten haben, was aber offensichtlich nur unvollständig gelungen ist.

Die Ottoburg am Tag nach dem großen Brand.

In den 50er Jahren kommt es in Schlitz zu 12 Bränden; vier davon sind Waldbrände. Größere Schadensfeuer entstehen  am 24. April 1955 in der Tonwarenfabrik BECHT am Gänsrasen und in dem holzverarbeitenden Betrieb des Gerhard HOCH in der Jahnstraße am 6. Juni 1956.

 

Löschhilfe wird geleistet bei fünf Großbränden im Schlitzerland: so am 8. März 1955 in Hemmen (Scheune der Mühle), am 17. Juli 1957 in Pfordt (Hofreite RITZ), am 26. September 1958 in Willofs (Hofreite HOFMANN), am 7. Juni 1959 in Queck (Hofreite GROH) und am 26. Juli 1959 in Unterschwarz (Hofreite EIFERT).

8.9 Gute Zusammenarbeit mit der Werksfeuerwehr LANGHEINRICH und dem DRK

Das 110-jährige Feuerwehrjubiläum wird zusammen mit den Kameraden der Werksfeuerwehr, die auf ihr 10-jähriges Bestehen zurückblicken kann, am 10. Mai 1958 mit einem großen Kameradschaftsabend festlich begangen. Zwischen beiden Wehren besteht eine gute Zusammenarbeit. Die  Kameraden  der Werksfeuerwehr haben in ihrer Freizeit einen technischen Fahrzeugaufbau konstruiert, der eine sehr schnelle Beladung ihres „Opel-Blitz“ mit Löschgerät ermöglicht. Dieses „Löschfahrzeug“ mit angekoppeltem TSA bewährt sich in der Folgezeit hervorragend bei Überlandeinsätzen mit dem Schlitzer Alarmzug, wobei die Werksfeuerwehr die Löschwasserversorgung  übernimmt.

 

Die zur Selbstverständlichkeit gewordene Zusammenarbeit mit der Schlitzerländer DRK-Bereitschaft unter deren Bereitschaftsführer Carl Albert HAENSEL wird einmal mehr dadurch dokumentiert, daß man am 31. Mai 1959 eine gemeinsame Katastrophenübung durchführt. An der in Sandlofs abgehaltenen Katastrophenschutzübung nehmen neben dem DRK die Wehren aus Sandlofs und Hutzdorf sowie der Schlitzer Alarmzug teil.

31. Mai 1959: Katastrophenschutzübung in Sandlofs mit der DRK-Bereitschaft Schlitzerland.
Von links nach rechts: Obermedizinalrat Dr. Fritz KULLMANN, Lauterbach, Kreisbrandinspektor Heinrich BECKER, und DRK-Bereitschaftsführer Carl Albert HAENSEL.